ABRECHNUNG

Kosten und Tarife für psychologische Beratung und Psychotherapie, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt:

Ab 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeuten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbstständig und auf eigene Rechnung tätig sein. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. 

Ob die Kosten für die Therapie von der Versicherung übernommen werden, ist von der individuellen Fragestellung abhängig. Vermutet der Haus- oder Facharzt eine psychische Erkrankung und stellt Ihnen eine Überweisung für die Psychotherapie aus, werden die Kosten in den meisten Fällen von der Grundversicherung übernommen. Bei minderjährigen Patienten  ist die Kostenübernahme bitte mit der Grundversicherung abzusprechen. 

Alternativ können die Kosten bei vielen Zusatzversicherungen eingereicht werden.
Paartherapie kann über die Zusatzversicherung und über einige obligatorische Grundversicherungen (bitte direkt bei der Versicherung anfragen ob und wie viele Sitzungen übernommen werden) abgerechnet werden. 

Falls wider Erwarten die Kosten nicht übernommen werden, gelten die unten stehenden Tarife. 

Kosten und Tarife für psychologische Beratung und Psychotherapie, wenn keine psychische Erkrankung vorliegt:

Psychologische Beratung und Psychotherapie 60 Minuten 180 CHF 

Paartherapie 90 Minuten 220 CHF

Terminabsagen und -verschiebungen sind bis zu einer Frist von 48 Stunden kostenfrei möglich. Danach werden 60 Minuten Einzeltherapie und 90 Minuten Paartherapie in Rechnung gestellt.